Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir, die Gemeinde Nerenstetten, sind bemüht unseren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 barrierefrei zugänglich zu machen. Aktuell überarbeiten wir unser Angebot. Wir planen bis September 2025 eine deutliche Verbesserung des aktuellen Zustands zu erreichen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für nerenstetten.de und wurde am 17.04.2025 erstellt. Grundlagen sind der Bericht der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg nach einer vereinfachten Überprüfung und eine daraufhin erfolgte vollständige Selbstprüfung.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG nicht vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt. Wir planen die Mängel bis spätestens September 2025 zu beheben.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

  • Fehlende Beschreibungen für Nicht-Text-Inhalte: Grafische Elemente müssen mit einem aussagekräftigen Text versehen sein. Insbesondere sind die Bedienelemente der eingesetzten Bilder- und Nachrichten-Karusselle nicht textlich oder in der falschen Sprache ausgezeichnet. Außerdem besitzen Bilder überwiegend keine Bildbeschreibungen. (EN 301 549 9.1.1.1, 9.3.1.2)
  • Info und Beziehungen / Semantik / Segmentierung: Die HTML-Struktur unserer Seiten ist nicht semantisch und entspricht nicht den Anforderungen. Die Überschriftenstruktur ist nicht hierarchisch logisch und vermittelt somit kein schlüssiges Gesamtbild der Seiteninhalte. Seitentitel sind nicht aussagekräftig. Insbesondere fehlen Auszeichnungen von Überschriften. (EN 301 549 9.1.3.1, 9.2.4.6)
  • Fehlende Kennzeichnung von Links: Textlinks sind nicht unterstrichen und heben sich farblich nicht ausreichend vom umgebenen Text ab. Textlinks und Buttons besitzen teilweise keine klare Bezeichnung, die den Zweck und das Ziel des Links erläutert. Es fehlen Kennzeichnungen, wenn es sich um externe Links oder hinterlegte Dateien handelt. (EN 301 549 9.1.4.1, 9.2.4.4)
  • Zu geringe Kontraste: Der aktuell in Fläche und Textfarbe eingesetzte Rotton besitzt zu wenig Kontrast mit dem im Verbindung eingesetzten Weißton. Dadurch sind Texte schwer lesbar. Text auf einem Hintergrundbild (Startseite) ist aufgrund der wechselnden Kontrastverhältnisse schwer lesbar. (EN 301 549 9.1.4.3, 9.1.4.11)
  • Unsichtbarer Fokus: Die Navigation auf unseren Seiten mit der Tastatur fokussiert nacheinander Elemente. Es ist nicht ersichtlich, welches Element gerade im Fokus ist. (EN 301 549 9.2.4.7)
  • Fehlende Informationen in Deutscher Gebärdensprache (§ 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0)
  • Fehlende Informationen in Leichter Sprache (§ 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0)
  • Fehlende Barrierefreiheit in Dokumenten (§ 2 Satz 2 L-BGG-DVO)

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.04.2025 erstellt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden: info@nerenstetten.de

5. Schlichtungsverfahren

Falls wir Ihnen nicht, nicht zufriedenstellend oder nicht fristgerecht Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.